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AGB

 

1. Vertragsschluss

a) Der Mietvertrag über die im Vertrag bezeichnete Villa bzw. das Ferienhaus kommt verbindlich zustande, sobald der vom Mieter unterschriebene Mietvertrag dem Vermieter zugegangen ist.

b) Das Ferienhaus wird ausschließlich zu Urlaubszwecken vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten

a) Im vereinbarten Mietpreis sind sämtliche Nebenkosten (z. B. Strom, Wasser, Heizung) enthalten.

b) Alle Zusatzleistungen (Endreinigung, Bettwäsche, Feuerholz, ect.) sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bereits im Mietpreis enthalten. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung der Sauna in den Ferienhäusern Apple Tree und Lemon Tree (Münzautomat 2€/Stunde). Bademäntel und Saunatücher können auf frühzeitige Anfrage hinzugebucht werden.

c) Für die Ferienhäuser gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Olive Tree / Apple Tree:
50 % des Gesamtmietpreises sind innerhalb von 2 Wochen nach Buchung fällig.
Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Anreise zu leisten.

Lemon Tree:
Die komplette Zahlung ist spätestens 4 Wochen vor Anreise fällig.

Orange Tree:
30 % Anzahlung sind innerhalb von 2 Wochen nach Buchung fällig.
Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Anreise zu leisten.
Die Restzahlung erfolgt getrennt von der Kaution.

3. Kaution

Für die Villa Orange Tree wird eine Kaution in Höhe von 1.000 € erhoben.
Die Kaution ist spätestens 4 Wochen vor Anreise unter Angabe des Betreffs „Kaution [Anreisedatum]“ zu überweisen.

Die Kaution dient der Absicherung möglicher Ansprüche des Vermieters, insbesondere bei:

  • Schäden am Gebäude, Inventar oder Außenanlagen

  • übermäßiger Verschmutzung oder außergewöhnlichem Reinigungsaufwand

  • Verlust von Schlüsseln oder Inventar

  • Verstößen gegen die Hausordnung insbesondere im Falle der Störung der Nachrtruhe (22:00 – 06:00 Uhr) sowie ein rücksichtsvoller Umgang mit dem Objekt und der Nachbarschaft.

4. Mietdauer / An- und Abreise

a) Das Mietobjekt steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr (Orange Tree: 17:00 Uhr, Olive Tree: 16:00 Uhr) zur Verfügung.

b) Bei Anreise nach 18:00 Uhr ist der Vermieter vorab zu informieren.

c) Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10:00 Uhr (Orange Tree Sonntag bis 17:00 Uhr) besenrein zu übergeben.

d) Der Mieter verpflichtet sich insbesondere, Bettwäsche abzuziehen, den Geschirrspüler einzuschalten bzw. das Geschirr zu spülen sowie den Müll, Pfand und Glas zu entsorgen.

5. Rücktritt / Stornierung durch den Mieter

a) Der Mieter kann vor Mietbeginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Stornobedingungen:

  • bis 80 Tage vor Anreise: 50 € Pauschale (Orange Tree: 250 €)

  • 79 – 60 Tage:                   50 % des Mietpreises

  • < 60 Tage:                       100 % des Mietpreises

c) Wird das Mietobjekt nach einem Rücktritt anderweitig vermietet, werden ersparte Aufwendungen angerechnet und dem Mieter zurückerstattet. Es wird eine Bearbeitungs- und Werbepauschale in Höhe von 50 € bis 250 € einbehalten.

d) Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.

6. Personenanzahl / Änderungen der Buchung

a) Die Stornierungsregelungen gelten auch für einzelne Personen innerhalb einer Buchung, sofern die vereinbarte Mindestbelegung des Mietobjekts eingehalten bleibt.

b) Eine Reduzierung der Personenanzahl führt nicht automatisch zu einer Minderung des Mietpreises, sofern die Mindestbelegung unterschritten wird.

c) Zusätzliche Personen können bis zu 4 Wochen vor Anreise hinzugebucht werden. Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Personen und Übernachtungen.

d) Bei späteren Änderungen der Personenanzahl ist eine vorherige Rücksprache mit dem Vermieter erforderlich.

e) Eine Übertragung oder Verrechnung nicht genutzter Aufenthaltsnächte auf andere Tage oder Personen ist ausgeschlossen. Hier gelten die Stornierungsfristen.
Beispiel: Werden für den gesamten Aufenthalt 14 Personen gebucht, reisen jedoch nur 10 Personen am ersten Tag an und 4 weitere Personen reisen zusätzlich am 2.Tag an so dass sich an Tag 2 18 Personen im Haus befinden, erfolgt keine Verrechnung oder Gutschrift für die nicht in Anspruch genommenen Plätze. Die weiteren Personen müssen extra hinzugebucht werden, außerdem frühzeitig angemeldet werden, damit wir genügend Wäsche bestellen können.

7. Außerordentliche Kündigung / wichtiger Grund

a) Beide Vertragsparteien können gemäß §§ 543, 569 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

b) Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn:

  • das Mietobjekt vertragswidrig genutzt wird

  • die Hausordnung erheblich oder wiederholt verletzt wird

  • der vertragsgemäße Gebrauch erheblich beeinträchtigt oder entzogen wird

  • das Mietobjekt ohne Zustimmung für gewerbliche oder veranstaltungsbezogene Zwecke genutzt wird, insbesondere bei entgeltlichen oder öffentlich beworbenen Veranstaltungen

c) Eine Abmahnung oder Fristsetzung ist entbehrlich, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen.

d) Ein wichtiger Grund liegt ferner vor, wenn der Mieter trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet.

e) Im Falle einer berechtigten Kündigung kann der Vermieter Schadensersatz und entgangenen Gewinn verlangen.

8. Aufhebung wegen höherer Gewalt

Der Vertrag kann bei höherer Gewalt, die die Durchführung erheblich erschwert oder unmöglich macht, von beiden Seiten gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu erstatten.

Hochwasserregel

Die Ferienhäuser befinden sich an der Mosel und sind nach unserer Erfahrung nicht hochwassergefährdet. Selbst beim Jahrhunderthochwasser waren die Ferienhäuser nicht betroffen. Sollte es dennoch in einem außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Fall zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung durch Hochwasser kommen, ist eine kostenfreie Stornierung möglich.

9. Pflichten des Mieters

a) Der Mieter hat das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln.

b) Schäden sind unverzüglich zu melden.

c) Der Mieter haftet für Schäden durch sich, Mitreisende oder Besucher.

d) Verstopfungen oder Schäden durch unsachgemäße Nutzung gehen zu Lasten des Verursachers.

e) Die maximale Belegung darf nicht überschritten werden.

f) Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Der Mieter verpflichtet sich, diese zur Kenntnis zu nehmen und deren Einhaltung durch alle Mitreisenden sicherzustellen.

10. Haftung des Vermieters

Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Keine Haftung bei höherer Gewalt.

11. Tierhaltung

Tiere sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. In Villa Orange Tree dürfen Hunde nur in den Gemeinschaftsraum, Außenbereich sowie Schlafzimmer 1, 2 und 3. Die anderen Schlafzimmer werden aus Rücksicht für Allergiker tierfrei gehalten.

12. Foto- und Filmaufnahmen

 Foto- und Filmaufnahmen im Mietobjekt sowie auf dem Grundstück, die über den rein privaten Gebrauch hinausgehen und insbesondere zu gewerblichen, redaktionellen oder kommerziellen Zwecken erfolgen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

In diesen Fällen ist vorab ein gesonderter Nutzungsvertrag (Drehgenehmigung / Location Agreement) zu vereinbaren. Die Nutzung kann mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein, die abhängig von Art, Umfang und Dauer der Aufnahmen individuell festgelegt werden.

13. Rechtswahl / Gerichtsstand

a) Es gilt deutsches Recht.

b) Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig.

14. Impressum / Datenschutz 

a) Es gilt das im Impressum angegebene Unternehmen mit den dort hinterlegten Pflichtangaben.

b) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung und zur Vertragserfüllung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Vorschau des Mietvertrags:

 

AGB
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